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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spedition Penz · Anja Penz · Im Petersfeld 7b · 65629 Altendiez

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die an die Spedition Penz erteilt werden. Sie gelten als vereinbart, sofern ihnen nicht unverzüglich nach Erhalt widersprochen wird.

§ 1 Frachtführer

Der Möbelspediteur kann zur Durchführung des Auftrags einen weiteren Frachtführer heranziehen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Ausführung des Transports erforderlich ist.

§ 2 Zusatzleistungen

Alle Leistungen werden mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt ausgeführt. Besondere, unvorhergesehene Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.

§ 3 Trinkgelder

Trinkgelder, die dem Personal gewährt werden, sind nicht mit der Rechnung verrechenbar und stellen eine freiwillige Zuwendung an die Mitarbeiter dar.

§ 4 Umzugskostenerstattung

Sofern der Auftraggeber Anspruch auf Umzugskostenerstattung durch Dritte (z. B. Arbeitgeber, Behörden) hat, weist er die entsprechenden Stellen an, die Vergütung direkt an den Spediteur auszuzahlen.

§ 5 Transportsicherungen

Empfindliche Geräte und Gegenstände, insbesondere elektrische und elektronische Apparate, sind vom Absender fachgerecht zu sichern, sofern dies nicht ausdrücklich als Teil des Auftrags vereinbart wurde.

§ 6 Installationsarbeiten

Das Personal der Spedition Penz ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, Elektro-, Gas- oder sonstige Installationsarbeiten durchzuführen. Entsprechende Leistungen sind ausdrücklich vom Auftrag ausgeschlossen.

§ 7 Handwerkervermittlung

Soweit die Spedition Penz Handwerker oder sonstige Dritte vermittelt, beschränkt sich die Haftung auf eine sorgfältige Auswahl. Für die eigentliche Leistung der vermittelten Dritten wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Aufrechnung

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Spedition Penz bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§ 10 Zahlungsfälligkeit

Die Vergütung ist mit Auftragsabschluss fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

§ 11 Gerichtsstand & anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Spedition Penz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 12 Haftungsgrenzen

Die Haftung der Spedition Penz richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 451 ff. HGB. Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der KRAVAG Frankfurt.

§ 13 Verhaltenskodex

Die Spedition Penz verpflichtet sich zu professionellem Standard, ehrlicher Beratung und dem sorgsamen Umgang mit dem Eigentum der Auftraggeber. Alle Mitarbeiter sind entsprechend geschult. Umweltschonung und Ressourceneffizienz sind fester Bestandteil unserer Arbeitsweise.

Stand: Juni 2026