Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Spedition Penz · Anja Penz · Im Petersfeld 7b · 65629 Altendiez
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die an die Spedition Penz erteilt werden. Sie gelten als vereinbart, sofern ihnen nicht unverzüglich nach Erhalt widersprochen wird.
§ 1 Frachtführer
Der Möbelspediteur kann zur Durchführung des Auftrags einen weiteren Frachtführer heranziehen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Ausführung des Transports erforderlich ist.
§ 2 Zusatzleistungen
Alle Leistungen werden mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt ausgeführt. Besondere, unvorhergesehene Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
§ 3 Trinkgelder
Trinkgelder, die dem Personal gewährt werden, sind nicht mit der Rechnung verrechenbar und stellen eine freiwillige Zuwendung an die Mitarbeiter dar.
§ 4 Umzugskostenerstattung
Sofern der Auftraggeber Anspruch auf Umzugskostenerstattung durch Dritte (z. B. Arbeitgeber, Behörden) hat, weist er die entsprechenden Stellen an, die Vergütung direkt an den Spediteur auszuzahlen.
§ 5 Transportsicherungen
Empfindliche Geräte und Gegenstände, insbesondere elektrische und elektronische Apparate, sind vom Absender fachgerecht zu sichern, sofern dies nicht ausdrücklich als Teil des Auftrags vereinbart wurde.
§ 6 Installationsarbeiten
Das Personal der Spedition Penz ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, Elektro-, Gas- oder sonstige Installationsarbeiten durchzuführen. Entsprechende Leistungen sind ausdrücklich vom Auftrag ausgeschlossen.
§ 7 Handwerkervermittlung
Soweit die Spedition Penz Handwerker oder sonstige Dritte vermittelt, beschränkt sich die Haftung auf eine sorgfältige Auswahl. Für die eigentliche Leistung der vermittelten Dritten wird keine Haftung übernommen.
§ 8 Aufrechnung
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 9 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Spedition Penz bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§ 10 Zahlungsfälligkeit
Die Vergütung ist mit Auftragsabschluss fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
§ 11 Gerichtsstand & anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Spedition Penz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 12 Haftungsgrenzen
Die Haftung der Spedition Penz richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 451 ff. HGB. Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der KRAVAG Frankfurt.
§ 13 Verhaltenskodex
Die Spedition Penz verpflichtet sich zu professionellem Standard, ehrlicher Beratung und dem sorgsamen Umgang mit dem Eigentum der Auftraggeber. Alle Mitarbeiter sind entsprechend geschult. Umweltschonung und Ressourceneffizienz sind fester Bestandteil unserer Arbeitsweise.
Stand: Juni 2026